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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern Gewinn-undVerlustrechnung und dem Konzernanhang, die eine Einheit bilden (§297 I 1HGB).Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurdeder § 297 Abs. 1 S.2 HGB dahingehend verändert und erweitert, dass für alle imSinne des § 2 WpHG Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zusätzlich eineKapitalflussrechnung, eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern Gewinn-undVerlustrechnung und dem Konzernanhang, die eine Einheit bilden (§297 I 1HGB).Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurdeder § 297 Abs. 1 S.2 HGB dahingehend verändert und erweitert, dass für alle imSinne des § 2 WpHG Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zusätzlich eineKapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einenEigenkapitalspiegel aufstellen müssen. Diese drei Berichterstattungsinstrumentesind somit Bestandteile des Konzernabschlusses und nicht des Lageberichtsdamit genießen sie den gleichen Stellenwert wie die drei klassischen BestandteileBilanz, GuV und Anhang.1 Die Kapitalflussrechnung hat mit der pflichtmäßigen Erstellung gemäß § 297 I S.2HGB den gleichberechtigten Status der dritten Jahresrechnung neben Bilanz undGuV. Während die Bilanz Aufschluss über die Vermögenslage und die GuV überdie Ertragslage des Unternehmens geben soll, dient die Kapitalflussrechnungdazu einen Einblick in die Finanzlage zu geben. Sie soll also erleuchten wie sichdie Liquiditätssituation innerhalb einer Periode verändert hat. DieKapitalflussrechnung erfolgt dabei in Anlehnung an die internationalenRechnungslegungsgrundsätze (IAS 7) oder den hiermit weitgehendübereinstimmenden US- amerikanischen Standards zur Cash-Flow-Rechnung(SFAS No.95)I. Dies erleichtert die internationale Vergleichbarkeit. Im Regelwerkdes IASC findet die weltweit übliche Bezeichnung Cash-flow-StatementVerwendung (IAS 7). In den US-GAAP heißt die Kapitalflussrechnung Statementof Cash-flows. Die Kapitalflussrechnung soll die Veränderung der Zahlungsmittelund Zahlungsmitteläquivalente - auch Finanzfond genannt - während einerAbrechnungsperiode erklären. [...]1 Vgl. Kirsch, Konzernabschluss - unter Berücksichtigung von IAS, 2000 S. 131
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Autorenporträt
Andreas Meinecke, M.Sc. wurde 1982 in Köln geboren. Sein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt der Steuerwissenschaften an der Hochschule Fresenius in Köln schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Bachelorstudiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Finanzdienstleistungs-Branche. Nach seinem anschließenden Masterstudium an der Universität Siegen, das er 2012 erfolgreich mit dem akademischen Grad des Master of Science beendete, arbeitet der Autor im Risikomanagement eines Finanzdienstleistungsunternehmens.