Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der populären Aktionärsklage, welche in ihrer tatsächlichen Ausformung einer fluktuierenden Reformdebatte unterliegt, soll sich diese Arbeit mit der Anspruchsverfolgung durch das Kontrollorgan Aufsichtsrat befassen. Besondere Bedeutsamkeit erlangt das Instrument vor allem dann, wenn man sich vor Augen führt, dass bei einer Nichtverfolgung trotz Verfolgungspflicht, der Aufsichtsrat seinerseits gegenüber der Gesellschaft Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein kann. Es gilt einleitend, die vom BGH in Sachen ARAG/Garmenbeck erstmals näher konturierte Pflicht des Aufsichtsrats, die gegen die Geschäftsleitung bestehenden Schadensersatzansprüche zu verfolgen, darzustellen, sowie anschließend einzelne Prüfungspunkte näher zu beleuchten und zu erläutern; sei es aufgrund ihrer besonderen Relevanz für die Praxis, sei es aufgrund des uneinigen Meinungsbildes in der Literatur. Ferner sollen Vorschläge aus der Literatur hinsichtlich der Reichweite der Anspruchsverfolgungspflicht aufgegriffen und kohärent in das Prüfungsprogramm eingebettet werden. Es wird sich zeigen, dass diese teils über das Ziel hinausschießen, teils jedoch auch einen ertragreichen Beitrag zu einem der Verantwortung des Aufsichtsrats gerecht werdenden Prüfungsprogramm leisten. Die Arbeit schließt mit den herausgearbeiteten Thesen.
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