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Der IFRS 3 "Business Combinations" wurde zum 31.03.2004 vom IASB in Kraft gesetzt und ersetzt damit den IAS 22. Zusammen mit den gleichzeitig verabschiedeten Neufassungen von IAS 36 "Impairment of Assets" und IAS 38 "Intangible Assets" hat das IASB die bereits Ende 2002 erschienenen Exposure Drafts in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen Regelungen markieren den Abschluss der Phase I des "Business Combinations Projects" zur umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Hauptziele der Neuregelungen sind:Eine Verbesserung der…mehr

Produktbeschreibung
Der IFRS 3 "Business Combinations" wurde zum 31.03.2004 vom IASB in Kraft gesetzt und ersetzt damit den IAS 22. Zusammen mit den gleichzeitig verabschiedeten Neufassungen von IAS 36 "Impairment of Assets" und IAS 38 "Intangible Assets" hat das IASB die bereits Ende 2002 erschienenen Exposure Drafts in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen Regelungen markieren den Abschluss der Phase I des "Business Combinations Projects" zur umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Hauptziele der Neuregelungen sind:Eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung und eine Annäherung der intern. Rechnungslegungsvorschriften (Konvergenz mit den US-GAAP). Das Bestreben um Konvergenz zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit von intern. Konzernabschlüssen ab.
Die Verabschiedung von IFRS 3 hat zu grundlegenden Änderungen in der Rechnungslegung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IAS/IFRS geführt. Dieser konnte bisher in Form einer Interessenzusammenführung oder eines Unternehmenserwerbes erfolgen.
Bei der Interessenzusammenführung kam die Pooling-of-Interest-Methode und beim Unternehmenserwerb die Erwerbsmethode zur Anwendung. Charakteristisch für die Interessenzusammenführung war, dass sich zwei Unternehmen zusammenschlossen und keiner von beiden als Erwerber in Erscheinung trat. Im Zuge der Zusammenführung kam es zu keiner Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden bzw. Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten, sondern lediglich zu einer Buchwertfortführung der jeweiligen Bilanzposten. Nach IFRS 3 ist nur noch die Erwerbsmethode zulässig.
Eine weitere wesentliche Änderung besteht in der Behandlung eines bei der entstehenden Unterschiedsbetrages. Während der positive Goodwill nicht mehr planmäßig abzuschreiben ist, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterworfen wird, ist ein entstehender negativer Unterschiedsbetrag als Ertrag zu erfassen. Desweiteren führt die Konkretisierung von immateriellen Vermögenswerten und Eventualschulden zu einem verstärkten Ansatz dieser Posten.
Ziel der Diplomarbeit ist die Darstellung und Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch IFRS 3 in der Kapitalkonsolidierung. Des Weiteren das Aufzeigen relevanter Unterschiede zum IAS 22 sowie weiterhin bestehende Unterschiede zu US-GAAP. Die Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (v.a. des Goodwills) wird ausführlich dargestellt. Ebenso werden bilanzpolitische Spielräume des Impairment-Only Approach aufgezeigt.
Grundlage der Kommentierung der Diplomarbeit ist der engl. Originaltext der International Financial Reporting Standards des IASB.
Neben der detailierten Dartsellung der Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3, wird vor allem die Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (v.a. des Goodwills) bei der bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen ausführlich dargestellt. Ebenso werden relevante bilanzpolitische Spielräume des Impairment-Only Approach aufgezeigt
Autorenporträt
Stefan Bay, Studium an der Fachhochschule in Heilbronn, Studiengang: Betriebswirtschaft und Unternehmensführung, Schwerpunkt: Rechnungswesen und Controlling, Abschluss in 2005 als Diplom-Betriebswirt (FH). Seit 2005 tätig als Mitarbeiter bei der WITTENSTEIN AG.