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Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewähren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Anlage. Dabei kann eine Haftung auch die Anlagegesellschaft selbst treffen, sei sie eine Aktiengesellschaft oder eine Publikumspersonengesellschaft. In einem solchen Fall haben allerdings die Gesellschaftsgläubiger und die Mitgesellschafter ein Interesse daran, dass das Gesellschaftsvermögen durch die Ansprüche einzelner Anleger nicht aufgezehrt wird. Dieses Interesse schützen die…mehr

Produktbeschreibung
Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewähren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Anlage. Dabei kann eine Haftung auch die Anlagegesellschaft selbst treffen, sei sie eine Aktiengesellschaft oder eine Publikumspersonengesellschaft. In einem solchen Fall haben allerdings die Gesellschaftsgläubiger und die Mitgesellschafter ein Interesse daran, dass das Gesellschaftsvermögen durch die Ansprüche einzelner Anleger nicht aufgezehrt wird. Dieses Interesse schützen die Vorschriften der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung ebenso wie die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft, welche insoweit in Konflikt mit den Vorgaben der Kapitalmarktinformationshaftung geraten. Diese Arbeit sucht, unter Einbeziehung insolvenzrechtlicher Gesichtspunkte, nach einer rechtsformübergreifenden Lösung zwischen Anlegerinteressen auf der einen, Verkehrs- und Bestandsschutzinteressen aufder anderen Seite.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Löneke, geboren 1978 in Steinheim, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Coimbra (Portugal). Seit 2005 ist er wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg im Breisgau, zudem seit 2008 Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg im Breisgau.