Ziel dieser Arbeit ist es, den Diskurs zwischen ad-hoc Publizität und anderen kurzfristigen Kapitalmarktkommunikationsmitteln aufzuzeigen und deren Verhältnis zueinander darzustellen. Hierbei soll des Weiteren nicht jeder vorstellbare Kommunikationskanal betrachtet werden, sondern vielmehr wird eine bestimmte, wohl aber sehr wichtige Beziehung zwischen ad-hoc Publizität und alternativer Kaptalmarktkommunikation beschrieben: die Pressekonferenz. Insbesondere soll auf solche Pressekonferenzen Bezug genommen werden, welche im Anschluss an eine ad-hoc mitgeteilte Information, diese aufgreifen, ergänzen oder relativieren.
Dabei soll zunächst die ad-hoc Publizität in die verschiedenen, angrenzenden Rechtsgebiete eingeordnet werden und schließlich von diesen abgegrenzt werden. Im Anschluss werden die spezifischen Ziele der ad-hoc Publizität aufgezeigt. In einem weiteren Schritt wird die Gesetzesgrundlage der ad-hoc Publizität (
15 WpHG) zu analysieren sein. Insbesondere da diese Norm zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, welche einer Diskussion bedürfen. Anschließend soll das Verhältnis zwischen der ad-hoc Publizität einerseits und der darauffolgenden Pressekonferenz andererseits, dargestellt werden.
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Dabei soll zunächst die ad-hoc Publizität in die verschiedenen, angrenzenden Rechtsgebiete eingeordnet werden und schließlich von diesen abgegrenzt werden. Im Anschluss werden die spezifischen Ziele der ad-hoc Publizität aufgezeigt. In einem weiteren Schritt wird die Gesetzesgrundlage der ad-hoc Publizität (
15 WpHG) zu analysieren sein. Insbesondere da diese Norm zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, welche einer Diskussion bedürfen. Anschließend soll das Verhältnis zwischen der ad-hoc Publizität einerseits und der darauffolgenden Pressekonferenz andererseits, dargestellt werden.
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