Seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahre 1995 hat sich das Kapitalmarktrecht umfangreich fortentwickelt. So hat der Gesetzgeber im Jahre 1997 die EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie umgesetzt. Im März 1998 trat das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft, das weitreichende Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes mit sich brachte. Der Autor ordnet die kapitalmarktbezogenen Bankdienstleistungen, insbesondere das Emissions-, Effekten- und Depotgeschäft rechtssystematisch dem Kapitalmarktrecht zu, nachdem auch der Gesetzgeber diese bankmäßigen Tätigkeiten zu Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes erklärt hat. Grundlegend wurde das zwischenzeitlich veröffentlichte Schrifttum berücksichtigt.