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Die Regelungen zur Beteiligungstransparenz unterlagen in den letzten Jahren erheblichen Änderungen und Erweiterungen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit gesetzesübergreifend mit verschiedenen Pflichten, die beim Erwerb von Beteiligungen entstehen. Die kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten der
21 ff. WpHG, das Pflichtangebot gemäß 35 WpÜG sowie die aufsichtsrechtlichen Anzeigepflichten gemäß
2c, 24 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 13 KWG werden einer systematischen Untersuchung unterzogen und im Hinblick auf die bestehenden Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede miteinander verglichen.
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Produktbeschreibung
Die Regelungen zur Beteiligungstransparenz unterlagen in den letzten Jahren erheblichen Änderungen und Erweiterungen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit gesetzesübergreifend mit verschiedenen Pflichten, die beim Erwerb von Beteiligungen entstehen. Die kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten der

21 ff. WpHG, das Pflichtangebot gemäß
35 WpÜG sowie die aufsichtsrechtlichen Anzeigepflichten gemäß

2c, 24 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 13 KWG werden einer systematischen Untersuchung unterzogen und im Hinblick auf die bestehenden Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede miteinander verglichen. Ausgangspunkt ist dabei die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte Pflicht des Inhabers einer wesentlichen Beteiligung nach
27a WpHG.
Autorenporträt
Florian Brombach, geboren 1980 in Darmstadt, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach dem Ersten Staatsexamen erwarb er einen LL.M. an der University of East Anglia in Norwich und war im Anschluss an das Zweite Staatsexamen promotionsbegleitend bei einer internationalen Großkanzlei tätig. Der Verfasser ist Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Sozietät in Düsseldorf.