Das menschliche Leben ist durch Ressourcenknappheit bestimmt. Deshalb sind die Menschen bestrebt, vorhandene Ressourcen möglichst effizient zu verwerten. Die Gestaltungsfähigkeit des Staates bei der Realisierung dieser Aufgabe steht in dem Fokus des wissenschaftlichen Denkens. Es existieren hierzu zwei grundsätzliche Positionen. Die eine Gruppe ist der Ansicht, dass der Staat nicht in der Lage ist, zu einem effizienten Werterstellungsprozess beizutragen. In erster Linie verfüge er nicht über das hierzu notwendige Wissen. Schaffe er dennoch Regularien, behindere er den Austauschprozess und sorge für Ineffizienzen in den Abläufen. Zudem ließen sich seine Instrumente durch mächtige Privatparteien als Mittel unlauteren Wettbewerbes zweckentfremden. Sie dienten sodann nicht länger dem Gemeinwohl, sondern den Interessen ausgewählter Gruppen auf Kosten aller restlichen Beteiligten. Die andere Seite ist der Ansicht, dass der Staat durch seine regulatorischen Instrumente dazu befähigt ist, eine effiziente Werterstellung zu fördern.