Gezielt durchleuchtet die für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessante Arbeit den Kapitalschutz bei Personenhandelsgesellschaften, wenn keine natürliche Person unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet. Derlei "atypische" Personenhandelsgesellschaften werden zur Ergänzung des Gläubigerschutzes längst durch punktuelle Rechtsvorschriften den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Dogmatisch fundiert zeigt die Autorin, dass speziell der Kapitalschutz noch lückenhaft ist, und entwickelt einen umfangreichen und pragmatischen Reformvorschlag. Damit bietet die Arbeit eine für Berater, Unternehmen und Wissenschaftler wertvolle Analyse der lex lata sowie einen Beitrag zur weiteren Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.