Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Rheinische Landesgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rezeption Karls IV. in der Forschung konzentrierte sich seit jeher auf dessen Leistungen als "Staatsmann und Mäzen". Im Mittelpunkt stand dabei meist die Konstituierung der Goldenen Bulle, die als "Reichsgrundgesetz" die politischen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich bis zu seinem Zusammenbruch 1806 bestimmte.Dabei nahm die neuere Forschung immer mehr Abstand von der Ansicht, Karl wäre ein klerushöriger Pfaffenkönig gewesen, ein Stigma, das Karl schon zu Lebzeiten anhaftete und bis in die Literatur des 19. Jahrhunderts präsent war . Stattdessen wurde seine Politik zunehmend wohlwollend beurteilt. Sein diplomatisches Geschick während des Thronstreits sowie im Umgang mit den päpstlichen Ansprüchen im Heiligen Römischen Reich fand allgemeine Anerkennung. Ein Aspekt seiner Regierungszeit wurde jedoch stets mit nur wenigen Worten abgehandelt oder sogar komplett ausgeblendet: Die Rolle Karls während der Judenverfolgungen zwischen 1348 und 1350. Während der reichsweiten Judenpogrome profitierte er jedoch von den Greueltaten und machte sich teils sogar zum Verbündeten der Verbrecher.Die Aufgabenstellung dieser Arbeit ist, Karls Politik den Juden gegenüber zu analysieren. Um dies zu leisten werden in den folgenden drei Kapiteln die Grundlagen für eine Untersuchung geschaffen. Zuerst wird eine grobe Chronologie der Verfolgungswellen dargestellt. Zudem werden allgemeine Ursachen und Hintergründe der Pogrome beschrieben, welche im gesamten Reich eine Rolle spielten, Aspekte die auch bei den lokalen Geschehnissen im Hinterkopf behalten werden müssen. Des Weiteren werden die rechtlichen und historischen Grundlagen für den Judenschutz behandelt. So sollen Karls rechtsgeschichtlich herzuleitenden Verpflichtungen den Juden gegenüber geklärt werden. Außerdem ist es von großer Bedeutung, die damit einhergehende Kammerknechtschaft der Juden in ihrer Auslegung zur Zeit Karls IV. zu bestimmen, da die Interpretation dieser Rechtsstellung der Juden einen nicht unerheblichen Faktor in der Politik des Königs darstellte. Die machtpolitische Situation des Luxemburgers in der Zeit der Pogrome wird den abschließenden Teil der Grundlagen für die weitere Untersuchung darstellen. Dies ist unverzichtbar, da das Argument der gefestigten beziehungsweise ungefestigten Stellung Karls im Reich in der bisherigen Forschung oft als bedeutender Faktor für seine Handlungsweise den Juden gegenüber gedeutet wurde
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