Das Pendant zu den Hauptskripten:Das Prüfungswissen in Karteikartenform für alle Studierende, die es bevorzugen, mit Karteikarten zu lernen. Im Frage- und Antwortsystem zum Wissen. Auf der Vorderseite der Karteikarte führt ein Einordnungsteil zur Frage hin. Die Frage trifft die Kernproblematik des zu Erlernenden. Auf der Rückseite schafft der Antworttext Wissen. Die anschließende hemmer-Methode vermittelt Problembewusstsein für die Klausur.Die BGB-AT I Karteikarten beinhalten das, was zum Wirksamwerden eines Vertrages beiträgt (Wirksamwerden der WE, Geschäftsfähigkeit, Rechtsbindungswille, usw.) bzw. der Wirksamkeit hindernd entgegensteht (Willensvorbehalte, § 116 ff., Sittenwidrigkeit, u.v.m.). Die Problemfelder der Geschäftsfähigkeit, insbesondere das Recht des Minderjährigen, dürfen bei dieser Möglichkeit zu lernen nicht fehlen. Inhalt:Methodik der KlausurlösungRechtssubjektDer Vertrag als Grundlage des PrimäranspruchsWillenserklärungRechtsbindungswilleWillensvorbehalte, § 116 ff. BGBWirksamwerden der WEDie vertragliche EinigungGeschäftsfähigkeitDie Form des RechtsgeschäftsGesetzliche Verbote, § 134 BGBSittenwidriges Rechtsgeschäft, § 138 I BGBWucher, § 138 II BGBWeitere Inhaltsschranken des RechtsgeschäftsStellvertretungAnfechtung des RechtsgeschäftsEinbeziehung allgemeiner GeschäftsbedingungenEinwendungen Einreden und Ausübungsschranken