Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit sich in Westdeutschland, Frankreich und auf europäischer Ebene eigenständige oder besondere Abläufe in der Etablierung selbständiger Kartellbehörden erkennen lassen. Das heute selbstverständlich erscheinende strenge Vorgehen gegen Kartelle durch den Staat hat sich in diesen drei Rechtskreisen nicht gleichzeitig und auch nicht nach einheitlichen Mustern ausgebildet. Vielmehr zeichnen sich von 1945 bis 1989 drei exemplarische Herangehensweisen ab. Die Autorin setzt die Einrichtung der Kartellaufsicht zu der geschichtlichen Entwicklung in Beziehung, legt Widersprüche offen und identifiziert weitere Faktoren, die maßgeblich zur Schaffung eines freien Wettbewerbs beigetragen haben können.