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Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar zunächst als Langen , seit der 7. Auflage als Langen/Bunte Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel Bunte, Kartellrecht .
Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der
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Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar zunächst als Langen , seit der 7. Auflage als Langen/Bunte Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel Bunte, Kartellrecht .

Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis Bundeskartellamt, BGH, BMWi, EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten Praxisbezug.

Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts: Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel GWB-Digitalisierungsgesetz bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie ist am 19.01.2021 in Kraft getreten.

Neu in der 14. Auflage:
Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:
Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige UnternehmenEingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen self-preferencing )Beschleunigung von KartellverfahrenUmsetzung der sog. ECNplus-RichtlinieErleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)Verpflichtung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß § 39a GWBSonderregelungen zur Fusionskontrolle im KrankenhausbereichReform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)Neuerungen im Bereich der Bußgeldvorschriften
Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht (insb. Schienenkartell-Entscheidungen)

Der Herausgeber:
Prof. Dr. Herman-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt in Bielefeld

Autorinnen und Autoren:
Dr. Christian Bahr, RA, Düsseldorf; Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor im BKartA, Vors 8. Beschlussabteilung, Honorarprofessor Universität Mainz; Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, VorsRi BGH a.D., Honorarprofessor Universität Freiburg i.Br.; Dr. Ellen Braun, LL.M., RAin, Hamburg; Prof. Dr. Friedrich Wenzel Bulst, Referatsleiter, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Honorarprofessor, Universität Bielefeld; Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Universitätsprofessor a.D., Ri Hanseatisches OLG a.D., RA, Bielefeld; Steffen Häfele, LL.M., Regierungsdirektor im BKartA, Beis. 7. Beschlussabteilung; Daniela Hengst, Direktorin im BKartA, Vors. 10. Beschlussabteilung; Dr. Thorsten Käseberg, LL.M., Ministerialrat im BMWi, Referatsleiter; Dr. Gunnar Kallfass, Lt. Regierungsdirektor im BKartA, Berichterstatter in den Abteilungen V und B 6; Dr. Katharina Krauß, Direktorin im BKartA, Vors. 7. Beschlussabteilung; Carsten Lembach, Ri OLG Karlsruhe; Dr. Tobias P. Maass, LL.M., EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb; Dr. Steffen Nolte, Leiter Wirtschafts- un