Der bei Unternehmenszusammenschlüssen regelmäßig auftretende Informationsaustausch zwischen den Parteien ist für eine genaue Beurteilung und Bewertung des Zusammenschlussvorhabens notwendig, stellt aber gleichzeitig eine wettbewerbsrechtliche Herausforderung für alle Beteiligten dar. Dabei ist es in der Praxis schwierig sich auf klare, einheitliche Regelungen zu stützen, die normieren, inwieweit sich ein solcher Informationsaustausch noch im zulässigen Rahmen kartellrechtlicher Vorschriften bewegt. Ziel dieser Arbeit ist es aufgrund bestehender Rechtsquellen und einschlägiger Judikatur der Europäischen Union Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer ein Informationsaustausch zulässig ist. Für die rechtliche Beurteilung werden die Bestimmungen des allgemeinen Kartellverbots gem Art 101 AEUV, der europäischen Zusammenschlusskontrolle und der Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit der Europäischen Kommission herangezogen. Am Ende werden auf Grundlage der in der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse Handlungsempfehlungen aufgezeigt, um kartellrechtliche Risiken beim Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern zu reduzieren.