Der Begriff Compliance ist zu einem Modebegriff geworden und hat vor allem bei der Bekämpfung von Korruption, im Kapitalmarktrecht und im Kartellrecht Eingang in die Rechtssprache gefunden. Er steht für ein organisatorisches Konzept zur Gewährleistung regelkonformen Verhaltens. Die seit Jahren stetig steigenden Bußgelder bei Kartellverstößen haben den Präventionsbedarf bzw. den Bedarf nach Compliance in den Fokus der Diskussion gerückt. Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit umfassend die kartellrechtsbezogenen Organisations- und Sorgfaltspflichten von Organmitgliedern in der Aktiengesellschaft, um einen rechtlich geforderten Mindeststandard kartellrechtlicher Compliance abzuleiten. Darauf aufbauend bietet die Arbeit ein umfassendes und praxisorientiertes Konzept zur Organisation kartellrechtlicher Compliance bzw. zur Prävention von Kartellverstößen und Sorgfaltspflichtverletzungen.