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Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff, der auf einer funktional wirtschaftlichen Betrachtung basiert, gerät vielerorts in Konflikt mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem konzernrechtlichen Trennungsprinzip. Spannungen und ungelöste Fragen entstehen insbesondere bei der Bußgeld- und Schadensersatzhaftung für Kartellverstöße. So ist Anlass der Arbeit die "Calciumcarbid II"-Entscheidung des BGH (BGHZ 203, 193), worin es um den Gesamtschuldnerinnenausgleich nach Zahlung einer Geldbuße durch die Muttergesellschaft wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens der Tochtergesellschaft ging. Die…mehr

Produktbeschreibung
Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff, der auf einer funktional wirtschaftlichen Betrachtung basiert, gerät vielerorts in Konflikt mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem konzernrechtlichen Trennungsprinzip. Spannungen und ungelöste Fragen entstehen insbesondere bei der Bußgeld- und Schadensersatzhaftung für Kartellverstöße. So ist Anlass der Arbeit die "Calciumcarbid II"-Entscheidung des BGH (BGHZ 203, 193), worin es um den Gesamtschuldnerinnenausgleich nach Zahlung einer Geldbuße durch die Muttergesellschaft wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens der Tochtergesellschaft ging. Die Arbeit beleuchtet diese und weitere Fragen um die kartellrechtliche Konzernhaftung aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven. Sie behandelt Themen des deutschen und europäischen Kartellrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des IPR und enthält Bezüge zum englischen und amerikanischen Recht. Angesichts der erheblichen Bußgeld- und auch Schadensersatzsummen, die im Falle eines Kartellverstoßes drohen, ist Rechtssicherheit in diesen Fragen von erheblicher Bedeutung.
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Autorenporträt
Christoph von Laufenberg schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau 2014 ab. Im Anschluss folgte bis 2016 eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dörte Poelzig, M.jur. (Oxon). Den rechtsvergleichenden Teil seiner Dissertation erstellte Christoph von Laufenberg unter Betreuung von Prof. Dr. Enchelmaier an der Universität Oxford (Lincoln College) im Jahr 2015. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er von 2016 bis 2017 in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Kartellrecht. Seit Oktober 2016 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Ingolstadt.
Rezensionen
»Insgesamt ist von Laufenberg für seine 'Kartellrechtliche Konzernhaftung' Anerkennung für die Breite und Tiefe der Untersuchung zu zollen. Die Bußgeldhaftung von Konzernen im Außenverhältnis ist über Jahre zum kartellrechtlichen 'Dauerbrenner' geworden, befeuert durch eine vergleichsweise unerbittliche Rechtsprechung der Unionsgerichte, die Wiederentdeckung einer seit langem bekannten Gesetzeslücke im OWiG
und mehr oder weniger gelungene Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers zu deren Schließung, von Laufenberg verzettelt sich nicht, sondern navigiert die Untersuchung mit Überblick, Selbstbewusstsein und bemerkenswerter Praxisnähe durch das komplexe Terrain. Dies allein hätte für eine Dissertation an Stoff und akademischer Qualität genügt, von Laufenberg hat aber beherzt entschieden, auch die Frage des Innenausgleichs mit zu behandeln, was ihm ebenfalls hervorragend gelingt. Insgesamt also eine Arbeit, die ihre Leser innerhalb der Kartellrechtscommunity und darüber hinaus mehr als verdient.« Dr. Florian C. Haus, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung in Unternehmen, 6/2019