"Mit der von Wittgenstein eingeleiteten Ablösung des mentalistischen Vorstellungsbegriffs durch den sprachlichen Zeichen- und Regelbegriff ist Kants Philosophie in ein Spannungsfeld geraten, das vielfältige Transformationen provozierte. So befruchtend sich dieses Spannungsfeld auf die analytisch orientierte Gegenwartsphilosophie auswirkt, so hartnäckig meldet sich der Verdacht eines entscheidenden Fragedefizits: die pragmatische Akzentuierung der Regeln in Funktion läßt deren qualitativen Ursprung im Dunkeln. Die Funktionsbeschreibung des Regelcharakters gibt noch keine Auskunft über die Regelqualität der Regeln. Sie könnten genausogut der empirisch eingespielten Regelpraxis selbst entnommen sein, für die sie nichtfaktizitäre Geltung beanspruchen. Nach welchen Regeln kann der Geltungsanspruch solcher funktionalanalytisch gewonnener Regeln seinerseits beurteilt und begründet werden? Schönrich zeigt, daß Kants theoretischer Ansatz mit seinen latent semiotischen Implikationen den sprachkritischen Transformationen nicht nur entgegenkommt, sondern darüber hinaus das entstandene Begründungsdefizit begleicht. Der in Frage stehende Regelbegriff einer Regel der Regelbeurteilung erweist sich als der operationalisierte Begriff der Vernunft, die »alle Entscheidungen aus den Grundregeln ihrer eigenen Einsetzung hernimmt«. Die Antwort auf die Frage nach dem Regelcharakter kann in der These zusammengefaßt werden: Die Urteilsfunktion und Kategorien gelten als die transzendentalsyntaktischen und -sematischen Regeln des Zeichengebrauchs überhaupt; sie ermöglichen erst dessen liguistisch je schon vorausgesetzte Allgemeinheits- und Bedeutungsfähigkeit. Die Frage nach der Regelqualität wird in der systematischen Entfaltung dieser »Grundregeln der eigenen Einsetzung« und ihrer Implikate zu drei differenzierbaren Argumentationsniveaus beantwortet, die die aufgebürdete Beweislast zu tragen vermögen. Auch hier bleibt die Zeichenvermitteltheit allen Denkens und Erkennens in Kraft. Vernunft äußert sich nicht selbst, sie wird von der reflektierenden Urteilskraft - dem Ort der transzendentalen Argumentation - methodisch als Letztinstanz in Anspruch genommen, eine Inanspruchnahme, die sich jedoch als vernünftig ausweisen läßt."