Der sogenannte Toleranzantrag, von der Zentrumspartei zwischen 1900 und 1912 insgesamt fünfmal in den Deutschen Reichstag eingebracht und jedesmal der Ablehnung verfallen, hatte folgende Ziele zum Inhalt:
1. Freiheit der Religionsübung von staatlicher Kontrolle; Beseitigung existierender religiöser Mißstände
2. Beseitigung des durch die protestantische Kirchenordnung etablierten Staatskirchentums
3. Gleichstellung aller "anerkannten" Religionsgemeinschaften, wobei deren gegenüber nicht anerkannten Gemeinschaften existierenden Privilegien gewahrt bleiben sollten.
Die vorliegende Abhandlung unternimmt den Versuch, die parlamentarischen Beratungen des Toleranzantrags systematisch aufzuarbeiten und dessen historische Relevanz zu verdeutlichen, haben doch die im Grundgesetz verankerten Artikel zur Glaubens- und Religionsfreiheit letzlich ihre Wurzeln im 50 Jahre früher formulierten Antrag des Zentrums.
1. Freiheit der Religionsübung von staatlicher Kontrolle; Beseitigung existierender religiöser Mißstände
2. Beseitigung des durch die protestantische Kirchenordnung etablierten Staatskirchentums
3. Gleichstellung aller "anerkannten" Religionsgemeinschaften, wobei deren gegenüber nicht anerkannten Gemeinschaften existierenden Privilegien gewahrt bleiben sollten.
Die vorliegende Abhandlung unternimmt den Versuch, die parlamentarischen Beratungen des Toleranzantrags systematisch aufzuarbeiten und dessen historische Relevanz zu verdeutlichen, haben doch die im Grundgesetz verankerten Artikel zur Glaubens- und Religionsfreiheit letzlich ihre Wurzeln im 50 Jahre früher formulierten Antrag des Zentrums.