Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages emptio venditio. Auch das englische Recht ist von römischen Vorstellungen nicht unberührt geblieben. Was einen Kaufvertrag - im Gegensatz zum Tausch - ausmacht, wurde von den römischen Juristen ermittelt. Die antiken römischen Vorschriften zum Käuferschutz gegen Sachmängel wurden ebenso wie der Satz vom sofortigen Übergang der Gefahr Grundlagen der Rechtsentwicklung seit dem Mittelalter. Überall in Europa ist modernes Kaufrecht das Ergebnis einer produktiven Auseinandersetzung um die Sachgerechtigkeit der römischen Regelungen. Die Autoren dieses Bandes untersuchen einzelne Fragen des Kaufrechts in der römischen Antike und in Rechtsordnungen der Neuzeit.
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