Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die "normativistischen" Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte…mehr
Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die "normativistischen" Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib, Leben oder Eigentum zu definieren. Volker Haas zeigt, daß die strafrechtliche Rechtsgutslehre und die mit ihr korrespondierende Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen Aporien, die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.
Inhaltsübersicht: Einleitung: Der materiell-rechtliche Untersuchungsgegenstand - Die Rahmen-Thematik der Untersuchung - Der Gang der Untersuchung - 1. Strafrechtsdogmatische Konzeptionen und ihr Begründungsansatz strafrechtlicher Erfolgszurechnung: "Naturalistische" oder mit vorrechtlichen Begriffen argumentierende Strafrechtsdogmatiken - "Normativistische" oder der Wertungsjurisprudenz verpflichtete Strafrechtsdogmatiken - Fazit - 2. Die Bedeutung subjektiver Rechte für die Erklärung strafrechtlicher Erfolgshaftung: Zur Abhängigkeit des Strafrechts von der materialen Grundstruktur der Privatrechtsordnung - Das strafrechtliche Verhältnis des Rechtsgutsbegriffs zu dem des subjektiven Rechts - Die aus der Garantie subjektiver Rechte folgende Unterscheidung zwischen objektiver Rechtswidrigkeit und subjektiver Pflichtwidrigkeit - Abgrenzung gegenüber der Normentheorie von Kindhäuser und der alethischen Strafrechtskonzeption von Hoyer - Fazit - 3. Das allgemeine Problem der Abgrenzung von "Begehen" und "Unterlassen": Vorbemerkung - Analyse der Problematik - Kriterien der Abgrenzung von "Begehen" und "Unterlassen" - Fazit - 4. Die strafrechtliche Kausalitätsdiskussion unter Berücksichtigung der Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe: Die Diagnose einer Kausalitätsproblematik bei der Eliminierung erfolgshindernder Bedingungen - Die in der Wissenschaft vertretenen Kausalitätsbegriffe und ihre Anwendung auf die Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe - Fazit - 5. Rechtlicher Kausalbegriff und materiale Rechtszuweisungsordnung der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände: Der strafrechtliche Kausalitätsbegriff vor dem Hintergrund der dargestellten Kausalitätsdiskussion - Der Kausalitätsbegriff des Bewirkens als maßgeblicher Rechtsbegriff im Kontext der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände - Einwände gegen den Kausalitätsbegriff des Bewirkens und seiner materiell-rechtlichen Begründung - Fazit - 6. Grund und Voraussetzungen einer strafrechtlichen Erfolgshaftung durch Begehen ohne Kausalität: Die Begründung der Erfolgsverantwortlichkeit des Täters trotz fehlender Kausalität durch die willentliche Beherrschbarkeit des Geschehensablaufs - Der Wille des Rechtsinhabers auf Wahrnehmung einer Garantiefunktion seiner Rechtssphäre als ein die Kausalität ersetzender Haftungsgrund - Strafrechtlich relevante Rechtsgründe der Entstehung subjektiver Rechte des Opfers an der rettenden Sachsphäre - Konsequenzen und Folgeprobleme hinsichtlich spezifisch strafrechtlicher Einzelfragen - Fazit - 7. Die Vereinbarkeit des Bewirkensbegriffs mit den normativistischen und den naturalistischen Strafrechtsdogmatiken: Vorbemerkung - Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der normativen Zurechnungslehren - Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der vorrechtlichen Handlungslehren - Die strukturelle Wesensverwandtschaft der vorrechtlichen und der normativistischen Strafrechtsmethodiken - Gesamtfazit - Literatur- und Personenverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung: Der materiell-rechtliche Untersuchungsgegenstand - Die Rahmen-Thematik der Untersuchung - Der Gang der Untersuchung - 1. Strafrechtsdogmatische Konzeptionen und ihr Begründungsansatz strafrechtlicher Erfolgszurechnung: "Naturalistische" oder mit vorrechtlichen Begriffen argumentierende Strafrechtsdogmatiken - "Normativistische" oder der Wertungsjurisprudenz verpflichtete Strafrechtsdogmatiken - Fazit - 2. Die Bedeutung subjektiver Rechte für die Erklärung strafrechtlicher Erfolgshaftung: Zur Abhängigkeit des Strafrechts von der materialen Grundstruktur der Privatrechtsordnung - Das strafrechtliche Verhältnis des Rechtsgutsbegriffs zu dem des subjektiven Rechts - Die aus der Garantie subjektiver Rechte folgende Unterscheidung zwischen objektiver Rechtswidrigkeit und subjektiver Pflichtwidrigkeit - Abgrenzung gegenüber der Normentheorie von Kindhäuser und der alethischen Strafrechtskonzeption von Hoyer - Fazit - 3. Das allgemeine Problem der Abgrenzung von "Begehen" und "Unterlassen": Vorbemerkung - Analyse der Problematik - Kriterien der Abgrenzung von "Begehen" und "Unterlassen" - Fazit - 4. Die strafrechtliche Kausalitätsdiskussion unter Berücksichtigung der Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe: Die Diagnose einer Kausalitätsproblematik bei der Eliminierung erfolgshindernder Bedingungen - Die in der Wissenschaft vertretenen Kausalitätsbegriffe und ihre Anwendung auf die Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe - Fazit - 5. Rechtlicher Kausalbegriff und materiale Rechtszuweisungsordnung der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände: Der strafrechtliche Kausalitätsbegriff vor dem Hintergrund der dargestellten Kausalitätsdiskussion - Der Kausalitätsbegriff des Bewirkens als maßgeblicher Rechtsbegriff im Kontext der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände - Einwände gegen den Kausalitätsbegriff des Bewirkens und seiner materiell-rechtlichen Begründung - Fazit - 6. Grund und Voraussetzungen einer strafrechtlichen Erfolgshaftung durch Begehen ohne Kausalität: Die Begründung der Erfolgsverantwortlichkeit des Täters trotz fehlender Kausalität durch die willentliche Beherrschbarkeit des Geschehensablaufs - Der Wille des Rechtsinhabers auf Wahrnehmung einer Garantiefunktion seiner Rechtssphäre als ein die Kausalität ersetzender Haftungsgrund - Strafrechtlich relevante Rechtsgründe der Entstehung subjektiver Rechte des Opfers an der rettenden Sachsphäre - Konsequenzen und Folgeprobleme hinsichtlich spezifisch strafrechtlicher Einzelfragen - Fazit - 7. Die Vereinbarkeit des Bewirkensbegriffs mit den normativistischen und den naturalistischen Strafrechtsdogmatiken: Vorbemerkung - Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der normativen Zurechnungslehren - Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der vorrechtlichen Handlungslehren - Die strukturelle Wesensverwandtschaft der vorrechtlichen und der normativistischen Strafrechtsmethodiken - Gesamtfazit - Literatur- und Personenverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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