Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Arbeitnehmer erwirbt mit Beginn des Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche für eine bestimmte Arbeitszeit.Urlaubsansprüche für mehrere Referenzperioden können kumuliert werden, jedoch nur insoweit, als sie für Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers zweckdienlich sind. Dies orientiert sich am Maßstab der Entscheidung des EuGH in der Schulte/KHS-Entscheidung.Auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (auch durch den Tod) kommt es nicht darauf an; unverschuldet nicht genommener Urlaub des Arbeitnehmers wandelt sich in einen Geldanspruch um, der auch von den Erben geltend gemacht werden kann. Die Umwandlung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft (etwa Urlaubsantrag.Schließlich erweist sich ein finanzieller Ausgleich, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers geendet hat, als unerlässlich, um die praktische Wirksamkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub sicherzustellen, der dem Arbeitnehmer nach der RL 2003/88/EG zusteht.
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