Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Schwerpunkt Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Beginn des Siegeszugs von Film und Fernsehen in den Fünfziger Jahren des vorhergehenden Jahrhunderts hat sich auch die Welt des Sports in Deutschland und aller Welt nachhaltig verändert. So hat sich das Fernsehgerät dank sinkender Preise und stetig steigender Bild- und Tonqualität zu Beginn des neuen Jahrtausends für alle Schichten der Bevölkerung zum festen Bestandteil des häuslichen Lebens entwickelt und insbesondere sportliche Ereignisse scheinen sich eine überdurchschnittlich hohe Präsenz auf den Bildschirmen und - damit verbunden - hohe Zuschauerzahlen erkämpft zu haben. Einzelne sportliche Veranstaltungen, wie beispielsweise die Fußball Weltmeisterschaft oder die Olympischen Spiele haben sich zu medialen Großereignissen mit umfassender Berichterstattung entwickelt, deren Übertragungen weltweit Milliarden von Fernsehzuschauern erreichen. So wurdenalleine im Zusammenhang mit den Spielen der Fußball Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland kumulativ ca. 26,3 Milliarden Fernsehzuschauer gezählt. Diese Zahlen dürften unter Einbeziehung von Berichterstattungen, Zusammenfassungen und sonstigen Nachrichten um ein Vielfaches höher liegen. Einhergehend mit dieser Entwicklung eröffnen sich für eine Vielzahl von Unternehmen ungeahnte Möglichkeiten mit Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen stehen, eine außergewöhnlich große Zahl von Zielpersonen zu erreichen. Entsprechend den Möglichkeiten sehen sich jedoch auch die Werbekosten im Zusammenhang mit derartigen medialen Superereignissen - insbesondere im Hinblick auf Kosten von Lizenzierung und Sponsoring - einer exorbitanten Steigerung ausgesetzt, der sich immer weniger Unternehmen finanziell gewachsen sehen. So stellt sich den Gerichten mehr denn je die Frage, ob den Veranstaltern von Sportveranstaltungen mittels Markenschutz die Möglichkeit zuerkannt werden kann, uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse darüber zu besitzen, wer im Zusammenhang mit seinen Produkten auf ihr sportliches Ereignis hinweisen darf, oder ob eine freie Benutzung im Interesse der Allgemeinheit möglich bleiben muss. So sorgte in den letzten Jahren gerade der Streit des Süßwarenherstellers Ferrero mit der FIFA um die Löschung der Marken "WM 2006" und "FUSSBALL WM 2006" für besonderes Aufsehen und sollte die deutschen Gerichte auch zu einem Zeitpunkt noch beschäftigen, als die Fußball WM selbst bereits ein Ende gefunden hatte.
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