Untersucht werden vier elementare Bereiche des Sachenrechts. Die zentrale und überzeitliche Einrichtung des Eigentums wird in seiner Bedeutung, Ausgestaltung, seinen rechtshistorischen Entwicklungen und angeblichen heutigen Wandlungen dargestellt und charakterisiert. Bisher ungelöste Fragen des Besitzes, von jeher eines der schwierigsten Privatrechtsinstitute, werden, mit größerer Konsequenz als bisher, aufgrund der anerkannten Regeln der Methodik beantwortet. Beim Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geht es den Autoren darum, die Grundstrukturen freizulegen, die von den durch Literatur und Judikatur geschaffenen "Schichten" überdeckt werden. Die beschränkten Sachenrechte werden unter dem besonderen Aspekt untersucht, wonach das Sachenrecht "Nichts als eine vollständige Entfaltung des Privateigentums" sei (Anton Menger). Die Neuauflage berücksichtigt digitale Erscheinungen unter sachenrechtlichen Gesichtspunkten und die Abschaffung von Gesamthandseigentum und Gesamthandsbesitz durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens im Gesellschaftsrecht (MoPeG).
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