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Der Klassiker zum KFG hält auch in seiner 11. Auflage, was er verspricht - höchsten Praxisnutzen durch
-ausführliche Kommentierung ausgewählter, in der täglichen Anwendung besonders bedeutsamer Bestimmungen
-Verschlagwortung der einzelnen Normabsätze für den schnellen Einblick
-Übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Rechtsprechung
-Querverweise und tabellarische Gegenüberstellungen
Inhaltlich konnten alle Gesetzesänderungen einschließlich der 36. KFG-Novelle berücksichtigt werden, die ua folgende Neuerungen brachten:
-Verbot von Radar- und
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Produktbeschreibung
Der Klassiker zum KFG hält auch in seiner 11. Auflage, was er verspricht - höchsten Praxisnutzen durch

-ausführliche Kommentierung ausgewählter, in der täglichen Anwendung besonders bedeutsamer Bestimmungen

-Verschlagwortung der einzelnen Normabsätze für den schnellen Einblick

-Übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Rechtsprechung

-Querverweise und tabellarische Gegenüberstellungen

Inhaltlich konnten alle Gesetzesänderungen einschließlich der 36. KFG-Novelle berücksichtigt werden, die ua folgende Neuerungen brachten:

-Verbot von Radar- und Laserblockern

-Strafbestimmungen hinsichtlich Verletzung des Handyverbots sowie der Gurt- und Helmpflicht

-Auflösung der BAV

-Maßnahmen im Zusammenhang mit emissionsmindernden Vorrichtungen

-Größenregelungen für den Gebrauch von Kindersicherheitssystemen

-Schaffung einer Fahrschuldatenbank
Autorenporträt
Die Autoren:

Hofrätin Mag. Brigitte Nedbal-Bures, M.A., Büro Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Landespolizeidirektion Wien und Dr. Gerhard Pürstl, Landespolizeipräsident in Wien und Autor bzw Mitautor der MANZ Gesetzausgaben zu FSG und StVO sowie Redaktionsmitglied der "Zeitschrift für Verkehrsrecht".
Rezensionen
"Ausgewählte für die Praxis besonders wichtige Bestimmungen werden erfreulich ausführlich kommentiert, die wesentliche Rechtsprechung wird in übersichtlicher Weise zusammengefasst und viele Querverweise, vor allem aber tabellarische Gegenüberstellungen sorgen für größtmögliche Übersicht." (RZ - Österr. Richterzeitung 11/2019, Anton Spenling)