Das gemeinsame Sorgerecht soll künftig bei Scheidungen die Regel sein. Der Bundesrat will mit dieser Revision des Zivilgesetzbuchs die Grundlage dafür schaffen, damit Kinder auch nach der Trennung der Eltern optimale Voraussetzungen haben. Die Scheidung von Eltern ist unbestritten ein komplexer Vorgang, was den Einbezug der Kinder aber nicht verunmöglicht, sondern im Gegenteil erst recht erfordert. Sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Seiten der Eltern bestehen aber erhebliche Skepsis und Unsicherheiten darüber, ob und wie Kinder am Reorganisationsprozess der Familie vor, während und nach der Scheidung beteiligt werden können und sollen. Mit der letzten Revision des Scheidungsrechts im Jahre 2000 sollte unter anderem die Stellung der scheidungsbetroffenen Kinder substanziell verbessert werden. Das verfahrensrechtliche Institut der Kindesanhörung wurde gesetzlich verankert und die Möglichkeit der Kindesvertretung im Scheidungsverfahren eingeführt. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben berechtigen damit das Kind grundsätzlich zur Partizipation im Scheidungsverfahren seiner Eltern. Um Bedürfnisse und Lebenslage scheidungsbetroffener Kinder und die gerichtliche Scheidungspraxis adäquat erfassen zu können, bedarf es eines inter- und transdisziplinären Zugangs. Ein Forschungsteam hat die Fragestellungen aus juristischer, soziologischer und pädagogischer Perspektive beleuchtet und mehrere Teiluntersuchungen durchgeführt: Eine Analyse von 567 Scheidungsakten von 18 erstinstanzlichen Gerichten, einer schriftlichen Befragung von 2112 geschiedenen Müttern und Vätern und einer mündlichen Befragung von 23 Familien sowie 14 Richterinnen und Richtern. Das vorliegende Buch präsentiert ausgewählte Ergebnisse der verschiedenen Teilstudien.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.