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Obwohl es die seit 1989 durch die UN-Kinderrechtskonvention normierte politisch-rechtliche Situation erwarten lassen würde, wurden Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Erziehung bislang noch nicht als Problem gesehen. Die vorliegende Untersuchung greift die Frage auf, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann und wirft damit ein neues Licht auf Debatten, die um Demokratiepädagogik und die Umsetzung von Kinderrechten in der pädagogischen Praxis geführt werden. Mit disziplinübergreifenden Ausführungen legt die Autorin dar, was alles zu bedenken ist,…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl es die seit 1989 durch die UN-Kinderrechtskonvention normierte politisch-rechtliche Situation erwarten lassen würde, wurden Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Erziehung bislang noch nicht als Problem gesehen. Die vorliegende Untersuchung greift die Frage auf, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann und wirft damit ein neues Licht auf Debatten, die um Demokratiepädagogik und die Umsetzung von Kinderrechten in der pädagogischen Praxis geführt werden.
Mit disziplinübergreifenden Ausführungen legt die Autorin dar, was alles zu bedenken ist, wenn über Kind(er), Kindheit(en) und Kinderrechte gesprochen wird und was zukünftig in den interdisziplinären und öffentlichen Diskussionen berücksichtigt werden sollte. Anhand einer historischen Rekonstruktion der gesamten Konventionsgeschichte zeigt sie auf, wie es überhaupt dazu kam, dass heute von Kinderrechten gesprochen wird und inwiefern die Bildsamkeit des Menschen eine neue Perspektive auf das Verhältnis von Erziehung und Recht einzunehmen erlaubt.
Autorenporträt
Ammann, Kira
Kira Ammann, Dr. phil., studierte Erziehungswissenschaft und Psychologie und wurde 2019 promoviert. Sie ist am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern in der Abteilung Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Forschung und Lehre tätig. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderrechte, erziehungswissenschaftliche Kindheitsforschung und die Frage nach dem Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht.