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Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen enthält umfassende Menschenrechtsgarantien für Minderjährige und verlangt, bei Entscheidungen über Belange des Kindes dessen Wohl vorrangig zu berücksichtigen. Auch im Verfassungsrecht ist das Kind als Träger von Grund- und Menschenrechten anerkannt. Im Detail ist jedoch vieles unklar: Kann das Kind seine Rechte selbst wahrnehmen oder müssen Dritte dies zu seinen Gunsten tun? Erlangt es aus einem Recht eine autonome Entscheidungsmacht oder ist "ein Recht zu haben" für das Kind gleichbedeutend mit einem Anspruch auf Schutz und Hilfe durch…mehr

Produktbeschreibung
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen enthält umfassende Menschenrechtsgarantien für Minderjährige und verlangt, bei Entscheidungen über Belange des Kindes dessen Wohl vorrangig zu berücksichtigen. Auch im Verfassungsrecht ist das Kind als Träger von Grund- und Menschenrechten anerkannt. Im Detail ist jedoch vieles unklar: Kann das Kind seine Rechte selbst wahrnehmen oder müssen Dritte dies zu seinen Gunsten tun? Erlangt es aus einem Recht eine autonome Entscheidungsmacht oder ist "ein Recht zu haben" für das Kind gleichbedeutend mit einem Anspruch auf Schutz und Hilfe durch andere? Friederike Wapler geht diesen Fragen aus öffentlich-rechtlicher wie rechtsphilosophischer Perspektive nach. Im Mittelpunkt steht eine Theorie der dynamischen Entwicklung der kindlichen Selbstbestimmungsfähigkeit, die dem Kind einen Anspruch verleiht, an der Entscheidung über seine eigenen Angelegenheiten in jedem Lebensalter angemessen beteiligt und in seinen individuellen Belangen berücksichtigt zu werden.
Autorenporträt
Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Granada/Spanien; Referendariat beim Oberlandesgericht Braunschweig; Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ e.V.), Hannover; 2003 - 13 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen; 2007 Promotion; 2013 Habilitation; WiSe 2013/14 Vertretungsprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth; seit SoSe 2014 Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt/Main.