Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der vorliegenden Arbeit soll der grundsätzlichen Fragestellung nachgegangen werden, ob durchdie Einführung eines verbindlichen Einladungswesens im Bundesland Berlin positive Effekte im Kinderschutz erzielt werden können. Dabei geht es nicht um eine inhaltliche Diskussion zu Pro und Kontra von übertriebener Fürsorge des Staates vs. Überwachungsapparat; betrachtet wird prioritärdie gesetzlich vorgesehene Normierung der Einladung zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Kontext des Kinderschutzes. Im ersten Kapitel wird nach kurzer Ausführung zur gesundheitlichen Lage der Kinder der rechtlichdeterminierte Rahmen des Kinderschutzes als Grundlage staatlichen Handelns in den Fokus derAufmerksamkeit gerückt. In diesem Zusammenhang erfährt die völkerrechtliche Verpflichtung einen besonderen Stellenwert. [...] Im zweiten Kapitel werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder unter besonderer Betonungmöglicher Einflussfaktoren der Inanspruchnahme beleuchtet und wesentliche Änderungen im Hinblick auf Frequenz und Inhalte des Früherkennungsprogramms im Kontext des Kinderschutzesvorgestellt. Gegenstand ist insbesondere die Wertung, ob die Untersuchungen in ihrer momentanenAusgestaltung ein geeignetes Mittel zur Erkennung oder Verhinderung von Kindesmisshandlungoder -vernachlässigung sind. [...] Anschließend folgt im dritten Kapitel ein kurzer rechtsgeschichtlicher Abriss zu den nach dem Berliner Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen eines verbindlichen Einladungswesens zur Inanspruchnahmeder Früherkennungsuntersuchungen. Dabei werden datenschutzrechtliche Erfordernisseim Hinblick auf die erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten diskutiert und mitdem garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Kontext des Kinderschutzes abgewogen.Wesensgehalt der Darstellung ist die Einbeziehung der Verfassungsmäßigkeit des verbindlichenEinladungswesens. Im Ergebnis folgt eine zusammenfassende Würdigung und in derFolge die Beantwortung der Frage, ob die im Berliner Gesetzentwurf normierte Einladung zur Inanspruchnahmeder Früherkennungsuntersuchungen positive Effekte im Kinderschutz erzielen kann.
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