Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.
Rainer Strauß
Broschiertes Buch

Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.

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Zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung enthält § 1568 1. Fall BGB eine Kinderschutzklausel in Form einer Generalklausel. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands beläuft sich die Zahl der minderjährigen Kinder aus geschiedenen Ehen auf ca. 140.000 pro Jahr. Trotz dieser hohen Anzahl von Scheidungskindern ist die Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB bislang in der zivilrechtlichen Praxis bedeutungslos geblieben. Obwohl die Familienrichter von Amts wegen verpflichtet sind, § 1568 1. Fall BGB bei jeder Scheidung, durch die minderjährige Kinder betroffen sind, zu beachten, liegen der...