Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für alte Geschichte), Veranstaltung: Kindheit und Jugend in der Antike, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: It is beyond question that abandonment was a familiar part of Roman life, affecting every class of person and every type of extant source, from inscriptions to novels, from laws to plays, from moral advice to imperial chronicles. Romans regarded it as remarkable that others did not expose children. (John Boswell) Wie dieses einleitende Zitat von Boswell zeigt, kann die Kindesaussetzung als ein tief in die römische Kultur verstrickter, alle Schichten und Regionen betreffender Bestandteil des antiken Alltagslebens betrachtet werden, gleichwohl es in der Forschung dazu Gegenmeinungen gibt . Diese Arbeit soll das Phänomen der Kindesaussetzung in der römischen Gesellschaft mit seinen rechtlichen, sozialen , ökonomischen und politischen Hintergründen und Entwicklungen der Zeit beleuchten. Mit einem in bestimmte Merkmale aufgefächerten Überblick wird versucht werden, das Phänomen zusammenzufassen und in einem Interpretationsteil aus heutiger Sicht menschlich zu begreifen, da sich bisher wohl kaum ein Forscher der Neuzeit ohne eine gewisse menschliche Abscheu diesem Thema widmete. Hauptziel der Arbeit wird die Klärung folgender Fragestellung sein: Wie ist es möglich, dass sich eine Kultur auf die Basis eines so grausamen Phänomens stützt?Wie das Boswell-Zitat gut zusammenfasst sind aufgrund der Alltäglichkeit in jeder erdenklichen Quellenart Hinweise und Auskünfte über Kindesaussetzung und seine Begleiterscheinungen meist zufällig und nebenbei anzutreffen. Es werden also verschiedenste prominente Autoren der Antike als hinweisgebende Instanzen erscheinen, aber auch unterstützender Weise vereinzelt archäologische Funde und Inschriften von unbekannten Urhebern. Es ist außerdem anzumerken, dass bei den unterschiedlichen Quellenarten selbst nochmals mit differenzierter Vorsicht zu arbeiten ist: ein fiktives Schriftwerk lässt prinzipiell weniger Realitätsbezug erwarten als eine Gesetzesschrift, darf aber auch nicht als unrealistisch gelten . Darüber hinaus spiegelt auch ein Rechtstext nicht unbedingt die tatsächliche gesellschaftliche Praxis wider: so kann etwas durchaus legal möglich sein, wird aber aus anderen Gründen nicht praktiziert. Generell ergibt also nur die Synthese der ganzen Palette an Quellentypen ein detailliertes und realistisches Bild der Vergangenheit. Dies soll in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt werden.
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