Ein Kind hat das Recht, vor allen Formen körperlicher oder geistiger Gewalt, Verletzung oder Missbrauch oder nachlässiger Behandlung, Misshandlung oder Ausbeutung, einschließlich sexuellen Missbrauchs, geschützt zu werden, solange es sich in der Obhut von Eltern, Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. Aufgrund der hohen Prävalenz von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung und des hohen Prozentsatzes von Wunden im Mund- und Gesichtsbereich als Folge von Kindesmisshandlung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die zahnärztlichen Betreuer gut über die Pflege und Vernachlässigung von Kindern informiert sind. Oft fallen unterprivilegierte Kinder der Frustration und Wut ihrer Eltern zum Opfer. Einigedieser Kinder haben das Glück, von verschiedenen Organisationen und Kinderhilfsgruppen aufgenommen zu werden. Aber die nichtaufgenommenen Kinder sind der Gesellschaft ausgeliefert.