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Kindesunterhalt in England
Marko Oldenburger
Gebundenes Buch

Kindesunterhalt in England

Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991. Dissertationsschrift

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Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefk...