Zur Zweckverwirklichung Kindeswohl gibt der Gesetzgeber den an Verfahren beteiligten Professionen unbestimmte Rechtsbegriffe an die Hand. Um diese fallgerecht anzuwenden, bedarf es interprofessioneller Kommunikation, ohne welche Familienrichter/innen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe regelhaft überfordert wären. Allerdings kommunizieren die Professionen auf der Basis ihrer je fachwissenschaftlich-berufsspezifischen Methodik, was zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Diese im Interesse am Kindeswohl aufzulösen, bedarf einer dialogischen Rechtfindung. Im Fokus dieser Studie stehen zwei Grundfragen: wann und unter welchen Bedingungen die Kindeswohlorientierung verloren zu gehen scheint, wann eine dialogische Rechtsfindung gelingt und wann sie warum scheitert.
Aus den Rezensionen:
"... Die vorliegende Untersuchung ist von Interesse für alle, die sich mit Fragen rund um die Themen Kindeswohl und Kinderschutz befassen. ... Das Werk ist allen Praktikerinnen und Praktikern insbesondere der Anwaltschaft mit auslandsbezogenen, familienrechtlichen Mandaten nachdrücklich zu empfehlen. Diesen liefert der vorliegende Leitfaden nicht nur einen Überblick, sondern unterstützt auch den rechtssicheren Beratungsprozess ..." (in: fachbuchjournal, Jg. 7, Heft 1, Februar 2015)
"... Die vorliegende Untersuchung ist von Interesse für alle, die sich mit Fragen rund um die Themen Kindeswohl und Kinderschutz befassen. ... Das Werk ist allen Praktikerinnen und Praktikern insbesondere der Anwaltschaft mit auslandsbezogenen, familienrechtlichen Mandaten nachdrücklich zu empfehlen. Diesen liefert der vorliegende Leitfaden nicht nur einen Überblick, sondern unterstützt auch den rechtssicheren Beratungsprozess ..." (in: fachbuchjournal, Jg. 7, Heft 1, Februar 2015)