Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 2,3, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert den mit dem neu eingeführten Paragraph 8a ausgesprochenen Schutzauftrag und seine Implikationen für die Kitapraxis sowie für alle mit dessen Überwachung beauftragten Institutionen. Das sogenannte Kindeswohl und die Abwendung von Kindeswohlgefährdung haben demnach höchste Priorität. Kinder müssen in ihrer freien Entfaltung unterstützt und vor jeglicher Form von Gewalt bewahrt werden. Somit sind die Begrifflichkeiten Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung eng mit dem Schutzauftrag verbunden.Aus rechtlicher, psychologischer und kindheitswissenschaftlicher Perspektive wird die Bedeutung von "Kindeswohl" erörtert. Eine eindeutige Definition des Begriffes Kindeswohlgefährdung ist nicht möglich, jedoch die Einordnung gefährdender Situationen, denen Kinder ausgesetzt sein können. Diese werden unter anderem mittels Orientierungskatalogen zur Wahrnehmung des Kindeswohls von den Fachkräften beurteilt. Dabei wird die Fragestellung erörtert, ob dieses Instrument zur Einordnung von Gefährdungslagen geeignet ist und welche Voraussetzungen für eine detaillierte Einschätzung nötig sind.
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