Die Publikation bietet Vorschläge zur Ausgestaltung des
8a Abs. 2 SGB VIII als Rahmenbedingung für Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurden Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen. Diese führen zur Konkretisierung des bereits normierten Handlungsauftrags und im Ergebnis auch zu einer neuen Qualität in der Praxis des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Wenn der intendierte Gesetzesauftrag von der Praxis produktiv aufgenommen werden soll, bedarf es verbindlicher organisatorischer, verfahrensbezogener und inhaltlicher Festlegungen, damit Überreaktionen vermieden, Unterlassungen möglichst verhindert werden und vergleichbare Maßstäbe im praktischen Handeln Berücksichtigung finden. Hierbei kommt der fachlichen Ausgestaltung dieses Schutzauftrages und dem Aspekt der verbindlichen Abstimmung und Kooperation der Einrichtungen und Dienste von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt besondere Bedeutung zu.
Die Publikation bietet Vorschläge zur Ausgestaltung der nach
8a Abs. 2 SGB VIII verlangten Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägem der Kinder- und Jugendhilfe als Rahmenbedingung für Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
8a Abs. 2 SGB VIII als Rahmenbedingung für Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurden Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen. Diese führen zur Konkretisierung des bereits normierten Handlungsauftrags und im Ergebnis auch zu einer neuen Qualität in der Praxis des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Wenn der intendierte Gesetzesauftrag von der Praxis produktiv aufgenommen werden soll, bedarf es verbindlicher organisatorischer, verfahrensbezogener und inhaltlicher Festlegungen, damit Überreaktionen vermieden, Unterlassungen möglichst verhindert werden und vergleichbare Maßstäbe im praktischen Handeln Berücksichtigung finden. Hierbei kommt der fachlichen Ausgestaltung dieses Schutzauftrages und dem Aspekt der verbindlichen Abstimmung und Kooperation der Einrichtungen und Dienste von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt besondere Bedeutung zu.
Die Publikation bietet Vorschläge zur Ausgestaltung der nach
8a Abs. 2 SGB VIII verlangten Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägem der Kinder- und Jugendhilfe als Rahmenbedingung für Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.