Die Wiederholungstäterschaft ist die Tatsache, dass ein Minderjähriger, der bereits verurteilt wurde, erneut verurteilt wird. Die zweite Verurteilung kann sich auf denselben Verstoß beziehen oder nicht. Wenn sich die zweite Verurteilung auf die gleiche Straftat bezieht, spricht man von einer identischen Wiederholung. Dies hat uns zu einem weiteren Ergebnis geführt. Nach dem gefundenen Ergebnis müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um von einer Wiederholung sprechen zu können: Der Jugendliche muss wegen des ersten Verstoßes verurteilt worden sein und die Begehung des zweiten Verstoßes muss nach der ersten Verurteilung erfolgt sein.So kamen wir zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen Fälle von Kindern, die erneut vor das Jugendgericht in Bukavu kamen, entweder das gleiche Vergehen wie im ersten Fall betrafen oder das gleiche Vergehen in abgeschwächter oder verschärfter Form.