Christlicher Glaube ist Existenz in der Geschichte, darum leibhafte Existenz und darum Existenz in der Kirche: Der Glaube ist dem am Kreuz vollendeten leibhaften Lebenszeugnis des Gottessohnes von der versöhnenden Gemeinschaft, die Gott von sich aus in seinem Sohn mit der Menschheit aufgenommen hat, begegnet und findet dank der Erfahrung der Wahrheit dieses Evangeliums sich selbst in diese leibhafte Gemeinschaft versetzt. Das befähigt und verpflichtet ihn, die von Christus selbst geschaffene Wirklichkeit dieser leibhaften Gemeinschaft Gottes mit den Menschen im Abendmahl zu feiern, sie dadurch öffentlich zu verkündigen und alle Welt in diese Gemeinschaft einzuladen. So ist die Kirche zugleich Geschöpf und Werkzeug des Evangeliums. Als solchem ist ihr ihre geschichtliche Identität in der durch die österliche Christusoffenbarung ermöglichten und verlangten Feier des Herrenmahles gewährt. Zur Pflege dieses liturgischen Kerns ihrer Zeugnis- und Überlieferungspraxis hat sie den für die ursprungsgemäße Feier und Verkündigung des Evangeliums unverzichtbaren Lese- und Auslegungskanon der Heiligen Schrift zu fixieren, für die Berufung von Amtsträgern zu sorgen, die die orientierende und kritische Autorität dieses geschriebenen Kanons zur Geltung bringen und erhalten können, und für die kanonsgemäße Ordnung der Einzelgemeinden und der Ortskirchen (Landeskirchen) sowie für die Ordnung der Gemeinschaft, in der alle Ortskirchen untereinander stehen, zu sorgen. Die damit theologisch zu entfaltenden Themen - der in der Christusoffenbarung begründete gottesdienstliche Identitätskern der Kirche, die Heilige Schrift, die Ordnung des Amtes der Kirche, Kirchenverfassung und Ökumene - sind Gegenstand der Beiträge vorliegenden Buches.