Russland hat das Prinzip der Religionsfreiheit erst später als andere europäische Länder anerkannt. Im 1875 veröffentlichten "Gesetzbuch des Russischen Reiches" wurden alle Religionen auf dem Territorium des Landes in drei Gruppen eingeteilt: staatlich (orthodoxe Konfession), tolerant (katholisch, protestantisch, armenisch-gregorianisch, islamisch, buddhistisch, jüdisch, heidnisch) und intolerant ("Sekten" - Dukhoboren, Molokken, Juden, Scopes, Bilderstürmer). Nach der Errichtung der Sowjetmacht wurde das Dekret vom 23. Januar 1918 "Über die Trennung von Kirche und Staat und Schule und Kirche" verabschiedet. In diesem Dekret wurde zum ersten Mal erklärt, dass alle Religionen gleichberechtigt sein sollten und dass jeder Bürger das Recht hat, sich zu jeder Religion zu bekennen oder keine Religion zu bekennen. Damit wurde in diesem Dokument zum ersten Mal das Prinzip der Gewissensfreiheit in eine moderne Form gebracht - es bedeutete nicht nur die Freiheit, eine Religion zu wählen, sondern auch die Freiheit, sich zu keiner Religion zu bekennen.