Die Arbeit setzt sich mit der Kooperation der beiden Institutionen Kirche (Evangelische und Katholische Kirche) und Rundfunk auseinander, die durch teilweise sich überlagernde aber auch widerstreitende Interessen und Ziele gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es wesentliches Ziel dieser Arbeit, die rechtlichen und tatsächlichen Interessen und Rechtspositionen der Kirchen einerseits und der Rundfunkveranstalter andererseits in einen angemessenen und verfassungsrechtlich zulässigen Ausgleich zu bringen. Die beschriebene Lösung abgestufter Mitgestaltungsmöglichkeiten entspricht den zulässigen und gebotenen Vorgaben, wonach die Bindung der Rundfunkanstalten an das kirchliche Eigenverständnis in dem Maße an Gewicht gewinnt, je näher die im Programm darzustellenden kirchlichen Angelegenheiten dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuzuordnen sind. Dabei ermöglicht die vorgenommene Unterteilung in Verkündigungssendungen, religiöse Sendungen und sonstige Sendungen über Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirchen eine differenziertere Betrachtungsweise.
Als Ergebnis der Untersuchungen ergeben sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Mitgestaltungsrechte im privaten Rundfunk geringfügige Abweichungen von dem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefundenen Lösungsmodell. Dem privaten Rundfunkveranstalter ist dabei tendenziell eine größere Unabhängigkeit und Freiheit bei der Ausgestaltung seines redaktionellen Programms einzuräumen.
Als Ergebnis der Untersuchungen ergeben sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Mitgestaltungsrechte im privaten Rundfunk geringfügige Abweichungen von dem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefundenen Lösungsmodell. Dem privaten Rundfunkveranstalter ist dabei tendenziell eine größere Unabhängigkeit und Freiheit bei der Ausgestaltung seines redaktionellen Programms einzuräumen.