Kirchliche Hochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen in nicht-staatlicher Trägerschaft sowohl kirchlichen als auch staatlichen Regelungen. Auch für theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind neben den staatlichen auch kirchliche Regelwerke einschlägig. Der Band erläutert in zwei Beiträgen Begriff und Wesen der kirchlichen, vor allem der katholischen Hochschulen und ordnet sie in das staatliche sowie kirchliche Normengeflecht ein. Dabei befasst sich Rüfner mit dem Verhältnis der kirchlichen Hochschulen zum staatlichen Hochschulrecht, während der Schwerpunkt des Beitrags von Rhode auf dem kirchlichen Recht, hier dem Recht der katholischen Kirche, liegt.
Grundlage der Beiträge sind die Referate der Autoren, die sie im Rahmen eines Symposions zu Ehren des renommierten Kirchenrechtlers und langjährigen Herausgebers der Entscheidungssammlung "KirchE" Prof. Dr. Manfred Baldus, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., im März 2010 gehalten haben.
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Grundlage der Beiträge sind die Referate der Autoren, die sie im Rahmen eines Symposions zu Ehren des renommierten Kirchenrechtlers und langjährigen Herausgebers der Entscheidungssammlung "KirchE" Prof. Dr. Manfred Baldus, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., im März 2010 gehalten haben.
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