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In dem Handbuch wird das kirchliche Arbeitsrecht mit seinen Besonderheiten umfassend dargestellt. Es wendet sich an die arbeitsrechtlichen Praktiker der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Der Band enthält je einen Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der katholischen und der Evangelischen Kirche.
Die Beschäftigungsverhältnisse in Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche sind aufgrund der Sonderstellung der kirchlichen Dienste nicht ohne weiteres mit anderen Personengruppen vergleichbar. Das Handbuch widmet sich ganz den Besonderheiten der verschiedenen Beschäftigungs- und
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Produktbeschreibung
In dem Handbuch wird das kirchliche Arbeitsrecht mit seinen Besonderheiten umfassend dargestellt. Es wendet sich an die arbeitsrechtlichen Praktiker der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Der Band enthält je einen Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der katholischen und der Evangelischen Kirche.

Die Beschäftigungsverhältnisse in Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche sind aufgrund der Sonderstellung der kirchlichen Dienste nicht ohne weiteres mit anderen Personengruppen vergleichbar. Das Handbuch widmet sich ganz den Besonderheiten der verschiedenen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen innerhalb der Kirche und ihrer Einrichtungen. Folgende Themen stehen im Vordergrund:
- die aktuellen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht,
- die Arbeitsverfassung der Kirchen und das Arbeitsrechtsregelungsverfahren im kirchlichen Bereich,
- das Arbeitsvertragsrecht in kirchlichen Einrichtungen einschließlich des Kündigungsschutz- und Arbeitsschutzrechts,
- die Gewerkschaftsrechte in kirchlichen Einrichtungen,
- die Bedeutung des Tarifrechts für die Kirchen,
- das Betriebsverfassungsrecht der Kirchen (Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen mit Anhang, der u.a. Fundstellen, Gerichtsstellen und Übersichten enthält) sowie
- der Rechtsschutz im kirchlichen Arbeitsrecht.Darüber hinaus macht das Buch aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben einen praktischen Vorschlag zu einem »integrierten Kommissions- und Tarifmodell«, das kirchliches Selbstverständnis und staatliches Tarifrecht »kirchengemäß« verbindet.
Autorenporträt
Dr. med. Ulrich Hammer, Facharzt für Rechtsmedizin, Koordinator für Studium und Lehre, Sachverständiger vor Gericht, 1. Oberarzt des Arbeitsbereiches Forensische Pathologie, stellv. Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Rostock.