18 typische Klausuren - auch solche in verwaltungsrechtlicher Einkleidung mit staatsrechtlichem Schwerpunkt und mit europarechtlichen Bezügen - mit zugeordneten Repetitorien vermitteln den Kernbestand des staatsrechtlichen Wissens und decken damit examensrelevante Fragen zu einem erheblichen Teil ab. Die Fälle sind realitätsnah gelöst, im Staatsrecht besonders wichtige Argumentationsmuster und die Technik der Fallbearbeitung werden eingeübt. Vorüberlegungen und eine vorangestellte Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann anhand von ausformulierten Musterlösungen Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Auf jede Falllösung folgt ein Abschnitt „Repetitorium“, in dem das Wichtigste zu besonders klausurrelevanten Problemen zusammengefasst und somit die Möglichkeit der vertiefenden Wiederholung eröffnet wird.
Kommentierte Aufbauschemata zu allen Verfahrensarten und klausurtypischen Fallkonstellationen bieten eine zusätzliche Lernhilfe.