Die Bundesgesetznovelle tritt mit 1.1.2008 in Kraft und enthält eine Reihe von Änderungen. Sie bringt unter anderem eine Präzisierung von Bestimmungen über statistische Verpflichtungen und eine Adaptierung der Gebührenregelung mit sich. Weiters kommt es zu einer Verringerung der Gebührensätze bei Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und bei der Zurückziehung von Anträgen. Die Veränderungen greifen auch im Bereich des Widerrufs eines Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich. Im aktuellen KODEX Vergabegesetze mit dem Stand von 1.1.2008 sind alle Änderungen übersichtlich und praxisnah aufgeführt.