Während die Forschung lange Zeit ihren Schwerpunkt auf die gesamtdeutsche Gesetzgebungsgeschichte legte, hat die neuere Forschung ihren Blick auf die Gesetzgebungsarbeiten der deutschen Einzelstaaten gerichtet. An diesen Forschungsansatz knüpft die Abhandlung für das Territorium Hessen-Darmstadts an. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wurde dort versucht, das Zivilrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte zu vereinheitlichen. Bis zur Verkündung der hessischen Verfassung im Jahre 1820 beteiligte der Landesherr an allen Gesetzgebungsarbeiten Rechtsprofessoren der Landesuniversität. Die Untersuchung dieser Verknüpfung von Theorie und Praxis stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar. Dazu wurden den Gesetzesentwürfen die theoretischen Ansichten der beteiligten Professoren hinsichtlich der Gesetzgebung sowie ihre wissenschaftlichen Neuerungen gegenübergestellt. Dies ermöglichte es, Zusammenhänge zwischen der Lehre der Professoren und ihren Gesetzesentwürfen herauszuarbeiten. Als ein wesentliches Bindeglied zwischen Theorie und Praxis hat sich dabei die naturrechtliche Gesetzgebungswissenschaft erwiesen.