Die Gleichstellung von Frauen und Mannern ist in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen de jure weitgehend er reicht. Dennoch bestehen de facto soziale Benachteiligungen in den verschie densten Gesellschaftsbereichen: So sind Frauen in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Politik immer noch stark benachteiligt und finden keine ihrem Anteil an der Bevolkerung annahernd entsprechende Reprasenta tion. AuBerdem haben Frauen eher die untergeordneten und assistierenden Positionen inne, Manner eher die fiihrenden und beaufsichtigenden; zudem konzentrieren sie sich iiberwiegend auf wenige "frauentypische" Berufe. 1m Bildungssystem dagegen, vor allem im Sekundarschulbereich, sind Madchen auf den ersten Blick angemessen reprasentiert, so daB bereits von einer sozialen Benachteiligung der Jungen in Realschulen und Gyrnnasien ge sprochen wird (vgl. Niedersachsischer Landtag 1978, 1979). Fraglich ist aber, ob aus einer solchen zahlenmal3ig guten Vertretung von Madchen in diesem Sektor des Bildungssystems gefolgert werden darf, daB sie damit die gleichen Bildungs-und Berufschancen haben wie Jungen und ob sie damit der faktischen Gleichberechtigung ein StUck naher gekommen sind (so z.B. Hogner 1978, Kernich-Mohringer 1978, Krinner 1979, Kohler und Zymek 1981, Eigler et al. 1980).
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