Die Konflikte im römisch-deutschen Reich zu bewältigen, war eine zentrale Herausforderung spätmittelalterlicher Königsherrschaft. Der vom 13. bis zum 15. Jahrhundert beständig steigenden Zahl der Klagen wurde vor allem mit verwalterischer Qualität begegnet. Königliche Gerichtsbarkeit entsprach dabei nicht allein der Summe persönlicher Rechtsentscheidungen des Herrschers; zu ihr gehörten gleichsam schiedsrichterliche und gütliche Vermittlungen und ein ganzes Spektrum von Stellvertretern im Hof- und Kammergericht sowie die amtsmäßige Tätigkeit der Reichslandvögte, Kommissare, kaiserlichen Landrichter, der Landfriedensob- und -hauptleute. Ihre Entstehung, ihre Wechselwirkungen und Verwandtschaften, zum Teil auch ihr Niedergang sind für die Zeit von Friedrich II. bis Friedrich III. in diesem Band untersucht worden.
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