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Stets läßt ein politischer Mord einen bereits bestehenden Konflikt eskalieren, indem er den Rahmen des Konflikthandelns übersteigt und den Konflikt durch Ausschalten eines der Streitgegner scheinbar einer "Lösung" zuführt. Für das späte Mittelalter fragt sich: Wie wirkte Gewalt gegen die Herrschaft auf die Monarchie ein, vor allem angesichts deren zunehmender Verrechtlichung und Staatswerdung? Wie veränderte sich die Gewalt als Konstituens von Herrschaft in diesem Prozeß?
Gegen fürstliche Herrschaft gerichtete Gewalt, wenn sie sich geregelt und in feststehenden Formen zeigte, mußte stets
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Produktbeschreibung
Stets läßt ein politischer Mord einen bereits bestehenden Konflikt eskalieren, indem er den Rahmen des Konflikthandelns übersteigt und den Konflikt durch Ausschalten eines der Streitgegner scheinbar einer "Lösung" zuführt. Für das späte Mittelalter fragt sich: Wie wirkte Gewalt gegen die Herrschaft auf die Monarchie ein, vor allem angesichts deren zunehmender Verrechtlichung und Staatswerdung? Wie veränderte sich die Gewalt als Konstituens von Herrschaft in diesem Prozeß?

Gegen fürstliche Herrschaft gerichtete Gewalt, wenn sie sich geregelt und in feststehenden Formen zeigte, mußte stets Ausdruck sein für divergierende, legitime Interessen. Gewalt der Herrschaft selbst, wenn sie auch ihrerseits feststehenden Regeln und Formen folgte, war stets ein Instrument legitimer Herrschaft und hatte allen Anschein der Tyrannei zu vermeiden. Ordnung und Kontrolle statt Eskalation der Gewalt auf beiden Seiten ist das Schlagwort. Zählte aber der politische Mord noch zu den geregelten Konfliktformen, oder ging er schon darüber hinaus und ließ sogar Spuren modernen Utilitarismus erkennen? Ist das Europa des 14. und 15. Jahrhunderts in seiner Herrschaftsstruktur also dominiert worden von einer Tradition "aus dem Geist der Gewalt" oder von einer Vision der Gewaltenkontrolle, die in Fürstenspiegeln und politischer Traktatliteratur seit langem vorbereitet worden war?

In den Beiträgen des vorliegenden Sammelbandes soll es um eine Analyse des Einzelfalls und um einen Vergleich der europäischen Monarchien gehen: des römisch-deutschen Reiches, des Königreichs Böhmen und der angrenzenden ostmitteleuropäischen Reiche sowie der Königreiche England und Frankreich. Nur im strukturellen Vergleich wird es möglich sein, nicht bei einer additiven Reihung der Einzelfälle stehenzubleiben, sondern einen Beitrag zu leisten zu einer politischen Verfassungs- und Gesellschaftsgeschichte des spätmittelalterlichen Europa.

Aus der Einleitung
Autorenporträt
Jörg Rogge (Prof. Dr. phil.) lehrt Geschichte des Mittelalters an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine Forschungsschwerpunkte sind Theorie und Methode der historischen Kulturwissenschaften sowie Politik und Kultur des spätmittelalterlichen Europas.

Martin Kintzinger ist Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster.