Entgegen anders lautender und vielversprechender Ankündigung ist es dem Gesetzgeber mit der Unternehmensteuerreform 2008 nicht gelungen, annähernde Belastungsgleichheit zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen zu verwirklichen. Bereits wenige Monate nach Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 wird deutlich, dass insbesondere die einkommensteuerliche Thesaurierungsbegünstigung nach
34a EStG erhebliche Defizite aufweist, die den Gesetzgeber bereits in naher Zukunft zu weiteren Reformmaßnahmen zwingen werden. Vor diesem hochaktuellen Hintergrund setzt sich die Arbeit mit verschiedenen Reformalternativen zur körperschaftsteuerlichen Integration von Personenunternehmen auseinander.
34a EStG erhebliche Defizite aufweist, die den Gesetzgeber bereits in naher Zukunft zu weiteren Reformmaßnahmen zwingen werden. Vor diesem hochaktuellen Hintergrund setzt sich die Arbeit mit verschiedenen Reformalternativen zur körperschaftsteuerlichen Integration von Personenunternehmen auseinander.