Monika Haug untersuchte 281 Strafverfahrensakten und gliedert erstmals das Fallspektrum angezeigter Fälle von körperlicher Gewalt gegen Kinder unter 6 Jahren in Typen wie z. B. verschiedene Formen elterlicher Gewalt oder nichtelterliche Gewalt. Darauf aufbauend beschreibt die Autorin die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle durch Polizei und Justiz sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Dabei zeigt sich ein breites Reaktionsspektrum zwischen einerseits informellem Handeln und Hilfe sowie andererseits formellen Ermittlungen und Strafverfolgung - Letzteres insbesondere bei konkreten…mehr
Monika Haug untersuchte 281 Strafverfahrensakten und gliedert erstmals das Fallspektrum angezeigter Fälle von körperlicher Gewalt gegen Kinder unter 6 Jahren in Typen wie z. B. verschiedene Formen elterlicher Gewalt oder nichtelterliche Gewalt. Darauf aufbauend beschreibt die Autorin die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle durch Polizei und Justiz sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Dabei zeigt sich ein breites Reaktionsspektrum zwischen einerseits informellem Handeln und Hilfe sowie andererseits formellen Ermittlungen und Strafverfolgung - Letzteres insbesondere bei konkreten und schweren Tatvorwürfen. Damit kann erklärt und diskutiert werden, warum es nur in einem geringen Teil der Fälle zu Strafurteilen kommt.
Monika Haug arbeitete von 2010 bis 2015 an der Universität Kassel und anschließend bis 2017 als Projektleiterin des Projekts "Tötungsdelikte an sechs- bis 13-jährigen Kindern" am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Im Jahr 2020 absolvierte sie die zweite juristische Staatsprüfung.
Inhaltsangabe
Rechtlicher Rahmen.- Stand der empirischen Forschung.- Fallgruppen und deren Häufigkeiten.- Polizeiliche Ermittlungsarbeit.- Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Entscheidungs- und Begründungspraxis.- Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und der Kinder- und Jugendhilfe.
Rechtlicher Rahmen.- Stand der empirischen Forschung.- Fallgruppen und deren Häufigkeiten.- Polizeiliche Ermittlungsarbeit.- Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Entscheidungs- und Begründungspraxis.- Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und der Kinder- und Jugendhilfe.
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