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Eine einheitliche und widerspruchsfreie Rechtsanwendung des europäischen Kartellrechts ist seit jeher von großer Bedeutung für die Wirksamkeit des europäischen Kartellrechts. Nach der Kartellrechtsreform durch die VO Nr. 1/2003 und der dadurch bedingten dezentralen Anwendung des europäischen Kartellrechts wird dieses Ziel zu einer vordringlichen Aufgabe aller Entscheidungsträger. Neben der Kommission kommt den europäischen und nationalen Gerichten bei der praktischen Umsetzung der Reform eine hohe Verantwortung für die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung zu. Der Verfasser…mehr

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Produktbeschreibung
Eine einheitliche und widerspruchsfreie Rechtsanwendung des europäischen Kartellrechts ist seit jeher von großer Bedeutung für die Wirksamkeit des europäischen Kartellrechts. Nach der Kartellrechtsreform durch die VO Nr. 1/2003 und der dadurch bedingten dezentralen Anwendung des europäischen Kartellrechts wird dieses Ziel zu einer vordringlichen Aufgabe aller Entscheidungsträger. Neben der Kommission kommt den europäischen und nationalen Gerichten bei der praktischen Umsetzung der Reform eine hohe Verantwortung für die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung zu. Der Verfasser diskutiert erstmals umfassend die im Detail noch ungeklärten Fragestellungen im Verhältnis zwischen Kommission und nationalen Gerichten. Neben einer Bestandsaufnahme der Gründe für Rechtsanwendungsdivergenzen und der bereits aus der Vergangenheit bekannten Mechanismen untersucht der Verfasser die durch die Reform neu eingefügten Lösungsansätze in materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht auf ihre Wirksamkeit. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen für ergänzende Maßnahmen, die in der Zukunft ein noch größeres Maß an einheitlicher Rechtsanwendung herstellen können.